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   BFH, 06.11.2000 - V B 104/00   

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https://dejure.org/2000,13172
BFH, 06.11.2000 - V B 104/00 (https://dejure.org/2000,13172)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2000 - V B 104/00 (https://dejure.org/2000,13172)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2000 - V B 104/00 (https://dejure.org/2000,13172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abwasserentsorgung - Anschluß ans Abwassernetz - Abnahme von Abwässern - Eingeleitete Abwässer - Entwässerungsentgelte - Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Durchlaufende Posten - Steuerpflichtige Leistungen - Vertragliche Beziehung - Geänderter Umsatzsteuerbescheid - ...

  • Judicialis

    UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt; Deponiegebühren als durchlaufende Posten?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - V B 104/00
    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der vorliegenden Beschwerde, mit der sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 47/98 (BFH/NV 1999, 1137) geltend macht.

    Die Klägerin hat auch die Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1999, 1137 nicht hinreichend bezeichnet.

  • BFH, 21.07.1997 - III B 213/96
    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - V B 104/00
    Gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muss der Beschwerdeführer dartun, dass das vorinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Revisionsgerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180).
  • FG Brandenburg, 08.03.1999 - 1 K 1769/98

    Umsatzsteuer; Einleitgebühren für Fäkalienentsorgung als durchlaufender Posten

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - V B 104/00
    Auch der Sachverhalt des von der Klägerin (nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist) zitierten Urteils des FG Brandenburg vom 8. März 1999 1 K 1769/98 U (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 501) weicht wesentlich vom vorliegenden Fall ab, da das FG Brandenburg in jenem Fall die Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers festgestellt hatte.
  • BFH, 20.12.2006 - V B 57/06

    Divergenz; tatsächliche Würdigung

    Dass der BFH in den von ihm entschiedenen Fällen --in denen neben dem Anlieferer der Abfälle (Transportunternehmer) der "seitherige Eigentümer der Abfälle oder der Auftraggeber des Anlieferers als Gesamtschuldner" haftete-- davon ausging, der Transportunternehmer habe die Deponiegebühren im Namen und für Rechnung seiner Kunden bezahlt, lag wesentlich an der damaligen Sachverhaltswürdigung durch das FG und nicht an der Anwendung eines Rechtssatzes, der von einem Rechtssatz der Vorentscheidung abweicht (vgl. auch BFH-Beschluss vom 6. November 2000 V B 104/00, BFH/NV 2001, 613).
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